Kanzlei Greber Lahr
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Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

(Voltaire 1694 -1778)

 

 

 

Über diesen Blog

Sie finden in diesem Blog zahlreiche Fälle zum Schenken und Vererben und angrenzenden Nebengebieten.

Manchmal geht´s gut. Manchmal daneben.

Alle eint der Wunsch, ohne Stress, Streit und Ärger Vermögens zu übertragen oder zu verteilen.

 

Im Testament gefangen - das Schicksal der armen Josefa

Ehegatten Testament Beseitigung Bindungswirkung Wiedererlangung der Testierfreiheit

Josefa Klein war mit ihrem Ehemann Ernst nahezu 60 Jahre verheiratet, bis Ernst plötzlich im vergangenen Jahr verstarb. Sie hinterließen drei Kinder Egon, Achim und Dorothea.

Wie es sich für pflichtgemäße Ehegatten gehört, schrieben sie zu Lebezeiten ein gemeinschaftliches Testament. Als Vorlage diente ein Artikel aus der Wochenzeitschrift der örtlichen Apotheke, welche die herzkranke Josefa als Stammkundin dort mitnahm.

Josefa und Egon setzten sich gegenseitig zu Alleinerben nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten ein.

Nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten sollten die drei Kinder Miterben zu gleichen Teilen werden - so war jedenfalls beider Wunsch bei der Errichtung des Testaments vor 25 Jahren.

Damals bestand Harmonie innerhalb der Familie. Daher wurde von einer Abänderungsklausel abgesehen.

Durch die zweite Ehefrau von Egon kam es zu schweren Zerwürfnissen zwischen diesem seinen Eltern.

Aufgrund der jahrzehntelangen Demenz von Ernst war dieser nicht mehr testierfähig, so daß die Eheleute Klein zu Lebzeiten beider das gemeinschaftliche Testament nicht mehr aufheben oder ändern und auch nicht mehr neu testieren konnten.

Mit dem Tode von Ernst wurde das Testament bindend. Ein nachträglich von Josefa gefertigtes Einzeltestament, in dem sie Egon von der Erbfolge nach ihrem eigenen Tode ausschließt, würde an der Bindungswirkung nichts ändern. 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf, sich von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes zu lösen. Sie untergliedert sich in die Zeit vor und nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten.

Dieser Fall - Eintritt familiärer Störungen und der damit verbundene Wunsch, ein Testament zu ändern, ist nicht selten.

 

Das unwissende kinderlose Ehepaar

Ursula (79), meine liebgewonnene und an anderer Stelle mehrfach erwähnte Nachbarin, berichtete mir beim Kaffee diese Woche wieder von einer - traurigen - Begebenheit, die ich in der Beratung selbst vielfach erlebe.

Eine ihrer Freundinnen aus der Kunstfreunde-Gruppe sei mit mit 78 Jahren nach über 50 Jahren Ehezeit aufgrund eines Herzinfarktes ihres Ehemannes unerwartet Witwe geworden. Die Ehe sei kinderlos geblieben. Angelika, ihre Freundin sei nun sehr geknickt und bedarf großen Trostes. Die anstehende Kunstreise nach Italien und Südfrankreich, an der Angelika und ihr Mann teilnehmen wollten, habe sich für Angelika nun erstmal erübrigt.

Immerhin sei Angelika nun nicht unversorgt, sie würde ja die Familienvilla (2 Millionen €), das Aktiendepot (250.000 €) und die Gemäldesammlung (50.000 €) ihres verstorbenen Gatten erben und falle damit ja nicht in Not. Gesund und lebensfroh, können Angelika das Leben ja noch einige lange Jahre genießen. Durch ihre eigenen großzügigen beurfsständischen Renteneinkünfte und die ihres vorverstorbenen Ehemannes als Arztehepaar seien die laufenden Ausgaben für eine standesgemäße Lebensführung auf jeden Fall gesichert.

Ihr Mann habe lediglich einen Bruder gehabt. Der Kontakt zum Neffen, der nicht weit weg wohne, sei nach der Beerdigung des Schwagers vor 25 Jahren abgebrochen. Weitere Verwandte habe Angelika keine.

Beschämend sei gewesen, daß der Neffen nicht einmal zu Weihnachten angerufen habe.

Es ist, liebe Leserin, lieber Leser, nicht immer so, wie es scheint. Und daher erntete ich erstaunte Blicke auf meiner Bemerkung, daß Angelka demnächst ja wohl noch weiteren Trost brauche, vor allem finanzieller Art.

Es sei eine Illusion und ist vielen kinderlosen Ehepaaren wie Angelika und ihrem Mann nicht bewußt, der Längerlebende das Vermögen mit den Verwandten des Verstorbenen teilen muß, wenn kein Testament vorhanden ist. Ob Angelika denn

Darum würde ich jedem ans Herz legen, besonders jedem kinderlosen Ehepaar, den anderen abzusichern. Es sei im Alter schwierig, Auszahlungen zu leisten, wenn das Hauptvermögen gebunden sei, etwa durch Immobilien Angelika werde es daher nicht leicht haben. Es sei unwahrscheinlich, daß der Neffe, der selber fünf Kinder habe und in einer städtischen Sozialwohnung lebe, auf das Erbe verzichten werde.

Für Angelika werde es schwierig, mehrere hunderttausend Euro ohne Veräußerung der Villa auszuzahlen.

Nachträglich könne das Ganze leider nicht mehr repariert werden, auch wenn Angelika unbeirrt der Meinung sei, sie erbe aufgrund ihres Status als Ehefrau alles.

Hiervon nun ebenfalls verunsichert zeigte sich Ursula. Sie habe zwar eigene Kinder, sei aber der gleichen Meinung wie Angelika gewesen. Angelika sei aber kein Einzelfall. Und mindestens ein Drittel der Mitglieder der Kunstgruppe sei in der gleichen Situation. Daß aber Angelika unter Umstanden die liebgewonnene Villa verkaufen und ausziehen müsse, könne sie selbst noch immer nur schwer nachvollziehen.

Sie könne allen anderen in der gleichen Situation nur raten, sich zu informieren und rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Sie sehe es als große Gefahr, im Alter allein aus wirtschaftlichen Gründen ausziehen zu müssen. Diesen Worten, liebe Leserinnen, liebe Leser, ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

Das selbstgeschriebene Testament

In den Medien das Thema Erben und Vererben beliegt und dauerhaft präsent, garantiert es doch alle 1 bis 2 Jahre ein Titelbild und eine gute Geschichte für die Leser. Diese befinden sich potentiell in einer Doppelposition als Erblasser und als möglicher Erbe.

Dies führt dazu, daß so mancher den Entschluß faßt, ein Testament zu errichten. Er möchte damit erreichen, daß das Vermögen den Weg geht, den er sich vorgestellt hat.

Aus Unkenntnis oder Ungebübtheit kommt es dabei meist zu Fehlern. Konsequenzen können beispielsweie sein:

  • Unwirksamtkeit des Testaments

  • Anfechtbarkeit des Testaments

  • Unklarheit des Testaments

  • Auslegungsbedürftigkeit des Testaments

  • Unauffindbarkeit des Testaments

  • Übergehung von Verwandten

Diese Unklarheiten können zu teueren, weil kostenintensiven Streitigkeiten führen.

Sie glauben dies nicht? Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten des Erbstreits doch selbst. Einfach den Wert eingeben, um den es geht, und ob gerichtlich oder außergerichtlich. Dann haben Sie ein starkes Argument, es von Anfang an richtig zu machen.

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Die vergessenen Verwandten

Nicht selten sind Ehepaare der Meinung, der längerlebende der beiden würde aufgrund der Ehe ohnehin alles erben. Man sei schon über Jahrzehnte verheiratet, hätte schon lange keinen Kontakt zu den Verwandten des anderen Ehegatten mehr, außerdem seien die sehr komisch.

Soweit ich dies erst nach dem Tode höre, liebe Leserinnen (statistisch sind die Frauen die Längerlebenden), kann ich dies beim besten Willen nicht mehr reparieren. Die Verwandten des verstorbenen Ehemannes erben mit. Ein solcher Verwandter findet sich aus der Sicht der Witwe leider immer.

 

 

 

Der Pflichtteil

"Das gibt es doch nicht." beginnt die frisch in Rente befindliche Edeltraud Kopfmann (63) aus Hausach, deren Vater Wilhelm Kopfmann (93) sechs Wochen verstorben ist, sichtlich erregt das Gespräch. "Gestern kam Post vom Amtsgericht Lahr. Und wissen Sie was?

I C H   B I N   E N T E R B T !!!"

Mein Entgegnung, das könne in den besten Familien mal vorkommen, nimmt sie in ihrer Aufregung nicht einmal war.

Mit Mühe und Not kann ich Sie nach dem Genuß einer Tasse frisch gemahlenen Kaffees mit frisch gezapfter Kuhmilch vom -->Binderhof in Allmannsweier etwas beruhigen und sie dazu veranlassen, mir das Schreiben des Amtsgerichts zu geben.

Wie erwartet, handelt es sich um das Eröffnungsprotokoll des vom Vater vor drei Monaten kurz vor seinem Tode verfaßten eigenhändigen Testaments. An sich nichts Schlimmes, aber Edeltraud ist tatsächlich enterbt.

Alleinerbin ist die Schwester Elvira Reibholz (59), die laut Edeltraud schon immer die Prinzessin und der Liebling von Wilhelm war.

 

Die lieben Miterben - munteres Hauen und Stechen in der Erbengemeinschaft

Schaubild: Interessengegensätze in einer Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft ist von Interessengegensätzen geprägt. Schwiegerkinder mischen mit.

 

 

Der Erbfall - kompliziert wenn´s auch einfach geht

Erbfall bedeutet letztlich nicht anders als der Übergang von Vermögen durch Tod auf eine oder mehrere Personen. In letzterem Fall - eine Erbengemeinschaft - haben die Erben zu klären, wer was erhält und ob Ausgleiche zu zahlen sind. Daß sie, wie am einen oder anderen Beispiel dargestellt, nicht immer harmonisch verläuft, ist nachvollziehbar.

 

Schaubild gesetzliche Erbfolge

 

Der Drache

oder warum Schwiegermütter erben können

Die verwitwete und vermögende Josefa Besenstiel (87) aus Ringsheim und ihre vier Kinder Wilhelm (65), Friedrich (63), Rudolf (60) und Walter (58) sind eine Familie, wie sie des öfteren vorkommt.

Von ihren vier Schwiegertöchtern Frieda (63, Frau von Wilhelm), Luise (60, Frau von Friedrich), Anna (55, Frau von Rudolf) und Gerda (55, Frau von Walter) familienintern übereinstimmend "Der Drache" genannt, läßt diese Tatsache Außenstehende auf Trübungen der Familienharmonie schließen, ein Zustand, an dem die ressolute Josefa selbst nicht ganz unschuldig ist, wie sie auf Nachfrage offen einräumt.

Wilhelm und Frieda wohnen in Rust und haben ein Kind (Klaus, 40).

Friedrich und Lusie wohnen in Kappel und haben zwei Kinder (Erich, 38, und Ilona, 36). Friedrich ist vor zwei Jahren bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Er lebte bis zu seinem Tod mit Anna in Grafenhausen. Sie haben zwei Kinder (Boris, 38, Matthias, 32).

Walter und Gerda sind kinderlos geblieben und wohnen in Ettenheim. Nun stirbt der gesundheitlich angeschlagene Walter aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus im Krankenhaus in Lahr, ohne ein Testament zu hinterlassen. Dies erachtete Walter noch vor zwei Wochen als nicht notwendig, er sei ja "noch jung" und seine Leiden seien schließlich "Nichts Ernstes". Walter hatte zur Heirat von seinen Eltern einen Bauplatz erhalten, auf dem er aus eigenen Mitteln später ein Einfamlilenhaus baute, das heutige Grundstück Rober-Koch-Str. 20.

Nach Erhalt des unvermeidlichen Schreibens des Amtsgerichts vereinbart die vom Corona-Virus völlig unbeeindruckte Josefa ("Alles Weicheicher! Da haben wir früher noch ganz andere Sachen überstanden.") mit dem Autor einen Beratungstermin, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie wolle sofort kommen, und mit dem Auto sei sie ja in 15 Minuten da. Zeit hätte sie auch, da ihre Freundinnen vom Kaffeekränzchen zur Zeit nur noch ängstlich zu Hause sitzen würden und um Nichts in der Welt dazu zu bewegen seien, mit ihr zu joggen oder Mountain-Bike zu fahren, geschweige denn ihr Haus zu verlassen. "Ängstlich wie die Hühner. Nicht mit mir." entfährt es Josefa nur.

"Sieht nicht schlecht aus." meint sie bei der Ankunft. "Ich erbe wohl auch was." sprudelt es befriedigt aus ihr hervor. Von den vier "Hexen" (gemeint sind die Schwiegertöchter, wie sie erklärt) sei die Gerda die Schlimmste von allen. "Die kann ruhig was abgeben. Der Walter hat ihr ja alles an den Hintern getragen." Walter sei ja immer ein lieber netter Junge gewesen, habe sich aber unter dem Einfluß von Gerda zu sehr und zum Leidwesen der Eltern verändert. "Das tut mir in der Seele gut, daß gerade die Gerda nun nicht alles kriegt." Wie hoch denn ihr Anteil sei und was man jetzt machen könne, sind die drängendsten Fragen, nachdem der Autor sie darauf hingewiesen hat, daß er nur die finanziellen Angelegenheiten regeln, bei persönlichen Animositäten jedoch nichts zur Entspannung beitragen können.

Ist Josefa ist Miterbin geworden? Falls ja, was kann sie in der Erbengemeinschaft bewirken oder verhindern? Was fällt alles in die Erbengemeinschaft? Was passiert mit Walters Grundstück? Darf die Ehefrau von Walter am Ende doch alles allein entscheiden und alles behalten?

Was meinen Sie liebe Leserin, lieber Leser?

 

Das verflixte Haus

und der nette Bankberater

"Wolfgang, manchmal sind Häuser keine gute Entscheidung." meint Ursula, eine meiner Nachbarinnen, nach dem Tode ihres Mannes. Nun 79 geworden, erzählt sie mir beim Geburtstagskaffee, sei es sehr mühsam, das Grundstück zu pflegen und das Haus instand zu halten, ein Hobby und Ausgleich ihres allzu früh verstorbenen Mannes Erwin. Noch sei sie fit, aber was könne die Zukunft alles nicht bringen? Gerade habe eine gute ähnliche alte Freundin von ihr ihr 20 ar großes Anwesen in Zell-Weierbach verkauft und sei ins betreute Wohnen gezogen. Die Pflege des Gartens und der Bäume habe immer ihr Mann gemacht. Jetzt wurde es ihr zuviel. Und alleine in einem so großen Haus? Die Kinder sind alle weiter weg, ebenso die Enkel. Da bringe selbst der Fernblick auf die Vogesen und die Hanglage nichts. 

Was die Familie so mache, werfe ich ein, um sie etwas abzulenken. Die drei Töchter seien alle gut versorgt. Bettina, die Älteste, wohne mir ihrem Mann In Karlsruhe. Der arbeite bei Bosch, verdiene gut, die drei Enkel seien auch nett und schon mitten im Studium. Die Tochter sei mit ihrer Arbeit im Krankenhaus voll ausgelastet und mache grade des Facharzt. Die Ehe sei intakt und der Schwiegersohn einer lieber Kerl. Aber alle sind eben wie bei ihrer Freundin auch weit weg. Die zweite Tochter Karina habe nach Niedersachsen geheiratet, sei aber nun nach 20 Jahren Ehe geschieden und kinderlos. Mit dem Geld habe sie es nicht so, sei jetzt wiederholt arbeitslos und leihe sich häufig Geld, das sie aber nie zurückzahle. Die dritte Tochter Ellen wohne in München, komme aber selten heim und sei sozial dort in der Kunstszene integriert. Sie arbeite als selbständige Kunstauktionatorin. Zwar habe sie ständig einen neuen Freund, zur Zeit einen 20 Jahre jüngeren Kunstmaler, sei aber - nicht unwichtig - finanziell äußerst gut situiert, da sie sich auf hochwertige Kunstobjekte spezialisiert habe. Enkelkinder habe sie zum Unmut meiner Nachbarin keine. Alle Kinder seien aber in Ordnung.

Nun habe Ursula ein selbstbewohntes Haus, ein Mietwohngrundstück mit sechs Wohnungen sowie Kapitalanlagen im Wert von 500.000 €, zusammen etwa zwei Millionen €. Als Witwe bezieht sie eine Pension von monatliche etwa 6.000 €. Der freundliche Bankberater habe sie schon mehrfach darauf angesprochen, daß er ihr gerne bei der Vermögensumschichtung helfen könne. So könne sie etwa mit Hilfe der bankeigenen Immobilienabteilung die Immobilien verkaufen und den Erlös in eine fondsgebundene Lebensversicherung auf Aktienbasis einbringen - ein absolut vorteilhaftes Top-Produkt und gegenwärtig der Renner. Aufgrund der doch überdurchschnittlichen Rente könne bei Kapitalerhalt der Einzug in ein Seniorenstift ins Auge gefaßt werden, ohne das Kapital anzugreifen.

"Ursula, Banken sind nicht gerade für Selbstlosigkeit bekannt.", entgegne ich. Ob da nicht doch die zu erwartende Provision beim Verkauf der Immobilien und bei der Vermittlung der Lebensversicherung beim Banker im Vordergrund stünden, merke ich weiter an. 10.000 € für die Immobilienvermittlung und 400.000 € für die Vermittlung der fondsgebundenen Versicherung könnten durchaus motivieren, die Folgeprovisionen nicht eingerechnet. Da sei es dann auch nicht so wichtig, ob sie als 79jährige überhaupt eine Lebensversicherung brauche und dazu noch auf Aktienbasis. Die Vorteile lägen auf der Hand - zumindest für die Bank. Sie solle doch lieber die Vorteile nutzen und von den 410.000 € eine einjährige Kreuzfahrt machen, rate ich Ursula. Dann hätte sie selber etwas davon. Zugegebenermaßen bringe das zwar beim Bankberater nicht wenig Enttäuschung, das sei aber hinnehmbar.

Wohl wissend, daß Ursula für Kreuzfahrten nicht empfänglich ist, kommt ihre Antwort für mich nicht überraschend. "Du weißt doch, Wolfgang, daß ich mit Kreuzfahrten nichts am Hut habe. Erwin und ich haben doch schon früher immer aufs Geld geschaut. Eigentlich sollen die Kinder doch was davon haben und nicht die Bank." entgegnet sie und nimmt damit meine Gedanken vorweg.

Ob sie nicht schon gedacht habe, den Kinder schon jetzt was im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge zu geben, werfe ich ein. Von einer möglichen Steuerersparnis abgesehen, wage ich zu bezweifeln, daß die Kinder dies ablehnen würde. Später können Sie den Kindern den Rest vermachen und dabei etwa durch Testament sicherstellen, daß diese sich nicht streiten oder ein bedürftigeres Kinder mehr bekommt als die weniger bedürftigen. Immerhin bleibe der Familie so 410.000 € mehr als wenn Ursula dem Rat des netten Bankangestellten folge. Dabei fielen die 2.000 €, die sie jährlich dem Gärtner für die Pflege des Gartens und der Außenanlagen zahle, doch nicht sehr ins Gewicht. Zudem sei sie nicht auf das Geld angewiesen und könne einen Verkauf oder eine Übertragung der Immobilien in Ruhe ins Auge fassen.

 

 

Mein Stück vom Kuchen

Die Geschichte der Erbin Emily

Geschichten sind wunderbar. So auch die Geschichte der Erbin Emily, ihres Zeichens Tochter ihres vor vier Monaten verstorbenen im Alter von 69 Jahren Vaters Wilhelm. Mit diesem hatte Emily (42) seit 22 Jahren keinen Kontakt mehr, obwohl beide im gleichen Ort - nämlich Schutterwald - wohnten. Der Vater war in zweiter Ehe, die kinderlos geblieben war, mit Waltraud (65) verheiratet. Die zweite Ehe blieb kinderlos. Weitere Kinder hatte Wilhelm keine. Insoweit eine Lebensgeschichte, die tausendfach vorkommt. Mit der Stiefmutter Waltraud bestand naturgemäß ebenfalls kein Kontakt, und Emily erwartete nicht, überhaupt irgendetwas zu erhalten. Bis der Brief vom Nachlaßgericht Offenburg im Briefkasten lag. Emily besprach sich mit ihrer Mutter Friedhilde (76), der geschiedenen Ehefrau von Wilhelm. Kunigunde riet ihr, das Schreiben schon allein wegen Emilys vier Kindern - den Enkelkindern von Wilhelm - auf sich beruhen zu lassen. Vielleicht falle ja doch was für sie ab, ein Pflichtteil. Da Emily finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet sei, würde ihr und den Kinder Kevin (12), Jennifer (10), Chantalle (7)  und Linus-Finn (3) aus einem Geldzufluß sicher kein Schaden erwachsen. Der Lebensgefährte Michael (38), mit dem sie zusammen wohne, könne - ganz offen von Mutter zu Tochter gesprochen - in zwei Jahren schon wieder weg sein. Man wisse ja nie. Außerdem steuere er mit seinem Internethandel mit gebrauchten Eierwärmern nicht gerade viel zum gemeinsamen Haushalt bei und werde dies zukünftig wohl auch nicht, wenn er erst gegen zwölf Uhr aufstehe.

So ermutigt und durch einen Kaffee gestärkt, machten sich die Mutter und Tochter daran, das Schreiben das Nachlaßgerichts doch etwas genauer zu lesen, vor allem Friedhilde.

"Was bedeutet das denn?" entfuhr es Waltraud überrascht. "Wilhelm hat gar kein Testament hinterlassen. Das ist ja eine ganz große Überraschung!" "Meinst Du das ernst?" sprudelte es aus Emily heraus. "Dann bin ich ja Miterbin mit Waltraud geworden??!! Das muß ich erst mal verarbeiten" meinte Emily immer noch ungläubig.

Wie sich in der Folge dann herausstellte, hinterließ der stets bescheiden auftretende Walter nach Abzug der Erbfallkosten ein von ihm und Waltraud bewohntes Einfamilienhaus mit 12 ar Grundstück (1.000.000 €) in Schutterwald, ein Mietwohnhaus mit sechs Mietwohnungen in Stuttgart-Bad Cannstatt (3.000.000 €), ein Depot bei der Sparkasse Offenburg-Ortenau (500.000 €), zwei gebrauchte Mittelklassewagen (100.000 €) sowie drei Sparbücher (450.000 €) bei der Volksbank Lahr und ein Girokonto bei der Volksbank Offenburg (50.000 €).

Nun galt es - Waltraud und Emily bildeten eine Erbengemeinschaft - den Nachlaß auseinanderzusetzen, d.h. zu verteilen. Erbengemeinschaften, das wußte Emily, gehören neben Pflichteilen und Schwiegerkindern zu den streitanfälligsten Gebieten des Erbrechts. Simone (42), eine Freundin von Emily hatte dies vor kurzem durchgemacht und ihr alles reell erzählt. Von Simone erführ Emily auch, daß es bei einem solchen Wert des Nachlasses noch einen weiteren Erben geben würde - das Finanzamt.

 

 

Uschi im Glück

Plötzlich reich

Erbrecht ist das wahre Leben, das manchmal voller Überraschungen ist. Überraschend war der Besuch von Uschi (76), einer langjährigen Mandantin. Uschi brachte bei ihrem alljährllichen Weihnachtsbesuch nicht nur die traditonelle Linzertorte mit. Frisch war der Kuchen, und frisch die Informationen, die mich betruflich betrafen. Uschi hatte nämlich geerbt, und zwar von ihrer kinderlosen älteren Schwester Emma (85). Diese hatte ihr testamentarisch ihr Vermögen vermacht, was - wie sie andeutete - nicht wenig war. Beim dritten Stück Linzertorte rückte Uschi nun mit dem Betrag heraus: 820.000 € auf einem Depot bei der örtlichen Spasskasse. Beim Probieren meines selbstgemachten Zwetschengenkuches, den ich in Vorbereitung des Termins und weil Uschi ihn besonders mag, vorbereitet hatte, sattelte sie noch einen Bauplatz im Wert von 200.000 € in Mahlberg und ein bebautes Grundstück in Rust im Wert von 800.000 € drauf.

Meinen spontanen Gedanken, da würde sich das Finanzamt wegen der Erbschaftsteuer bestimmt freuen, wischte sie unerwartet beseite. Das sei ihr gar nicht so wichtig, schließich hätten Depot und Grundstücke seit 2015 eine enorme Wertsteigerung erfahren. Sie selber - das müßte ich ja schließlich wissen - sei auch nicht unbedingt vermögenslos (Anmerkung: Uschis Vermögen, soweit sie es mir mitgeteilt hat, beträgt etwa drei Millionen Euro).

Das Problem, das sich ihr stelle, sei jedoch das gleiche wie bei ihre Schwester. Sie sei ja ebenfalls kinderlos und seit dem Tode ihres geliebten Mannes Erwin vor 23 Jahren verwitwet.

Zwei weitere Geschwister seien schon lange verstorben, hätten aber elf Neffen und Nichten und 24 Großneffen und Großnichten hinterlassen. An die könne man ja auch mal denken. Außerdem wolle sie auch "was Gutes tun" und beim Tode etwas spenden, am besten für "Cartitatives oder sowas". Die Großneffen und Großnichten seien alle noch minderjährig, da könnte man was für die Ausbildung oder Studium tun. Deren Eltern sollten allerdings nicht allzusehr die Finger drauf haben.

 

 

Der Pflegefall - alles weg vor Omas Tod?

Pflegekosten Subsidiaritätsprinzip Haftung Haus noch schnell verschenken?

300.000 € mehr vererben - trotz Pflegefall

Wie geht das? Erfahrungen

Nicht immer werden die Vorteile einer Versicherung in Betracht gezogen, schon gar nicht zu jungen Jahren. Verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch, liebe Leserin, lieber Leser. Wenn Sie meine Zeilen an der einen oder anderen Stelle lesen, sehen Sie, daß ich mit der Versicherungsbranche, den Versicherungstarifen und den provisionsorientierten Vertrieben durchaus kritisch umgehe.

Katherina Himmelsbach (80) wohnt in Seelbach und verwitwet. Sie hat drei Kinder: Jochen Himmelsbach (52) aus Dörlinbach, Gerd Himmelsbach (48) aus Ettenheimmünster und Ilona Schulze-Himmelsbach (46) aus Hugsweier. Mit allen versteht sie sich gut. Die Familienverhältnisse sind intakt.

Katherinas Vermögen besteht aus einem Einfamlienhaus in Wittelbach im Wert von 200.000 € sowie 50.000 € Kapitalvermögen, insgesamt 250.000 €.

Katherina wird nun zum Pflegefall mit monatlichen selbst zu tragenden Pflegekosten von 2.000 €, also 24.000 € pro Jahr. Dies wird die nächsten 10 Jahre bis zu ihrem Tode so sein, so daß sie ohne Preissteigerungen 240.000 € dafür ausgeben muß.

Katherina hat mit 40 Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die monatlich 100 € kostet und im Pflegefall 2.000 € monatlich zahlt, während der Pflegezeit also 240.000 €. Läßt man auch hier Preissteigerungen außer betracht, so zahlt sie im Jahr 1.200 €, also über 25 Jahre bis zum Versicherungsfall 30.000 € und bis zu ihrem Tode nach weiteren 10 Jahren insgesamt 42.000 €  an Versicherungsprämien.

Vergleicht man die Zahlenreihen, so stellt man fest, daß die Pflegekosten das gesamte Vermögen von Katherina wegfressen würden.

 

Beispiel 1: Pflegekosten und Aufwand bei Pflegedauer von 10 Jahren

  240.000 € Pflegekosten

+  42.000 € Versicherungsprämien für 35 Jahre

  282.000 € Aufwand

- 240.000 € Pflegetagegeld          

-   42.000 verbleibender Aufwand

 

 

Beispiel 2: Pflegekosten und Aufwand bei Pflegedauer von 15 Jahren

  360.000 € Pflegekosten

+  54.000 € Versicherungsprämien für 45 Jahre

  414.000 € Aufwand

- 360.000 € Pflegetagegeld          

-   54.000 verbleibender Aufwand

 

In beiden Fällen bleibt zwar ein jeweils unterschiedlich hoher Aufwand (in unseren Beispielen jeweils in Höhe der Versicherungsprämien), der in der Regel durch die laufenden Zahlungen für Rente und Witwenrente gedeckt sein dürfte.

Ohne Pflegezusatzversicherung müßte Katharina ihr ganzes Vermögen verwerten. Den drei Kindern bliebe nur ein überschuldeter Nachlaß.

Daher ist der Abschluß einer angemessen hohen Pflegetagegeldversicherung in relativ jungen Jahren (jünger = niedriger Beitrag, jünger = schlankere Krankheitsgeschichte = niedrigerer Beitrag anzuraten.

Die beiden obigen Beispiel sind so gestaltet, daß die laufenden Pflegekosten bzw. der zu tragende Eigenanteil von der Pflegezusatzversicherung gedeckt ist. Der monatliche Aufwnad für die Versicherungsprämien beträgt 100 € und dürfte durchaus tragbar sein.

Die in den Beispielen zur Vereinfachung nicht berücksichtigte Krankenhauszusatzversicherung kann sich aufgrund des Zugangs zu besseren medinzinischen Leistungen und der freien Krankenhauswahl und freien Arztwahl sowie schnelleren Terminen im Einzelfall durchaus lebensverlängernd auswirken. Das Krankenhaustagegeld deckt abstrakt einen krankheitsbedingten Mehrbedarf, z.B. Fahrtkosten, Hausservice während der Abwesenheit, Annehmlichkeiten usw. Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung mit Einbett/Chefarzt betragen für eine 40jährige Person betrag ca. 50 Euro im Monat, das Krankenhaustagegeld von 100 € / Tag beträgt ca. 60 € im Monat.

 

 

Schaubild

Vorsorgemaßnaheman für das Alter im Erbrecht in Kombination mit Versicherungsrecht

 

 
 
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