Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.
(Voltaire
1694 -1778)
Über diesen Blog
Sie finden in diesem Blog zahlreiche
Fälle zum Schenken und Vererben und angrenzenden Nebengebieten.
Manchmal geht´s
gut. Manchmal daneben.
Alle eint der
Wunsch, ohne Stress, Streit und Ärger Vermögens zu übertragen oder zu
verteilen.
Im
Testament gefangen - das Schicksal der armen Josefa
Ehegatten Testament Beseitigung
Bindungswirkung Wiedererlangung der Testierfreiheit
Josefa Klein war mit ihrem
Ehemann Ernst nahezu 60 Jahre verheiratet, bis Ernst plötzlich im
vergangenen Jahr verstarb. Sie hinterließen drei Kinder Egon, Achim und
Dorothea.
Wie es sich für pflichtgemäße
Ehegatten gehört, schrieben sie zu Lebezeiten ein gemeinschaftliches
Testament. Als Vorlage diente ein Artikel aus der Wochenzeitschrift der
örtlichen Apotheke, welche die herzkranke Josefa als Stammkundin dort
mitnahm.
Josefa und Egon setzten sich
gegenseitig zu Alleinerben nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten
ein.
Nach dem Tode des
letztversterbenden Ehegatten sollten die drei Kinder Miterben zu
gleichen Teilen werden - so war jedenfalls beider Wunsch bei der
Errichtung des Testaments vor 25 Jahren.
Damals bestand Harmonie
innerhalb der Familie. Daher wurde von einer Abänderungsklausel
abgesehen.
Durch die zweite Ehefrau von
Egon kam es zu schweren Zerwürfnissen zwischen diesem seinen Eltern.
Aufgrund der jahrzehntelangen
Demenz von Ernst war dieser nicht mehr testierfähig, so daß die
Eheleute Klein zu Lebzeiten beider das gemeinschaftliche Testament nicht
mehr aufheben oder ändern und auch nicht mehr neu testieren konnten.
Mit dem Tode von Ernst wurde das
Testament bindend. Ein nachträglich von Josefa gefertigtes
Einzeltestament, in dem sie Egon von der Erbfolge nach ihrem eigenen
Tode ausschließt, würde an der Bindungswirkung nichts ändern.
Die nachfolgende Übersicht
zeigt die Möglichkeiten auf, sich von der Bindungswirkung eines
gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes zu lösen. Sie untergliedert
sich in die Zeit vor und nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten.

Dieser
Fall - Eintritt familiärer Störungen und der damit verbundene Wunsch,
ein Testament zu ändern, ist nicht selten.
Das unwissende kinderlose
Ehepaar
Ursula (79), meine liebgewonnene
und an anderer Stelle mehrfach erwähnte Nachbarin, berichtete mir beim
Kaffee diese Woche wieder von einer - traurigen - Begebenheit, die ich
in der Beratung selbst vielfach erlebe.
Eine ihrer Freundinnen aus der
Kunstfreunde-Gruppe sei mit mit 78 Jahren nach über 50 Jahren Ehezeit
aufgrund eines Herzinfarktes ihres Ehemannes unerwartet Witwe geworden.
Die Ehe sei kinderlos geblieben. Angelika, ihre Freundin sei nun sehr
geknickt und bedarf großen Trostes. Die anstehende Kunstreise nach
Italien und Südfrankreich, an der Angelika und ihr Mann teilnehmen
wollten, habe sich für Angelika nun erstmal erübrigt.
Immerhin sei Angelika nun nicht
unversorgt, sie würde ja die Familienvilla (2 Millionen €), das
Aktiendepot (250.000 €) und die Gemäldesammlung (50.000 €) ihres
verstorbenen Gatten erben und falle damit ja nicht in Not. Gesund und
lebensfroh, können Angelika das Leben ja noch einige lange Jahre genießen.
Durch ihre eigenen großzügigen beurfsständischen Renteneinkünfte und
die ihres vorverstorbenen Ehemannes als Arztehepaar seien die laufenden
Ausgaben für eine standesgemäße Lebensführung auf jeden Fall
gesichert.
Ihr Mann habe lediglich einen
Bruder gehabt. Der Kontakt zum Neffen, der nicht weit weg wohne, sei
nach der Beerdigung des Schwagers vor 25 Jahren abgebrochen. Weitere
Verwandte habe Angelika keine.
Beschämend sei gewesen, daß der Neffen
nicht einmal zu Weihnachten angerufen habe.
Es ist, liebe Leserin, lieber
Leser, nicht immer so, wie es scheint. Und daher erntete ich erstaunte
Blicke auf meiner Bemerkung, daß Angelka demnächst ja wohl noch weiteren
Trost brauche, vor allem finanzieller Art.
Es sei eine Illusion und ist
vielen kinderlosen Ehepaaren wie Angelika und ihrem Mann nicht bewußt,
der Längerlebende das Vermögen mit den Verwandten des Verstorbenen
teilen muß, wenn kein Testament vorhanden ist. Ob Angelika denn
Darum würde ich jedem ans Herz
legen, besonders jedem kinderlosen Ehepaar, den anderen abzusichern. Es
sei im Alter schwierig, Auszahlungen zu leisten, wenn das Hauptvermögen
gebunden sei, etwa durch Immobilien Angelika werde es daher nicht leicht
haben. Es sei unwahrscheinlich, daß der Neffe, der selber fünf Kinder
habe und in einer städtischen Sozialwohnung lebe, auf das Erbe
verzichten werde.
Für Angelika werde es schwierig,
mehrere hunderttausend Euro ohne Veräußerung der Villa auszuzahlen.
Nachträglich könne das Ganze
leider nicht mehr repariert werden, auch wenn Angelika unbeirrt der
Meinung sei, sie erbe aufgrund ihres Status als Ehefrau alles.
Hiervon nun ebenfalls
verunsichert zeigte sich Ursula. Sie habe zwar eigene Kinder, sei aber
der gleichen Meinung wie Angelika gewesen. Angelika sei aber kein
Einzelfall. Und mindestens ein Drittel der Mitglieder der Kunstgruppe
sei in der gleichen Situation. Daß aber Angelika unter Umstanden die
liebgewonnene Villa verkaufen und ausziehen müsse, könne sie selbst noch
immer nur schwer nachvollziehen.
Sie könne allen anderen in der
gleichen Situation nur raten, sich zu informieren und rechtzeitig
Vorsorge zu treffen. Sie sehe es als große Gefahr, im Alter allein aus
wirtschaftlichen Gründen ausziehen zu müssen. Diesen Worten, liebe
Leserinnen, liebe Leser, ist nichts mehr hinzuzufügen.
Das selbstgeschriebene Testament
In den Medien das Thema Erben
und Vererben beliegt und dauerhaft präsent, garantiert es doch alle 1
bis 2 Jahre ein Titelbild und eine gute Geschichte für die Leser. Diese
befinden sich potentiell in einer Doppelposition als Erblasser und als
möglicher Erbe.
Dies führt dazu, daß so mancher den Entschluß
faßt, ein Testament zu errichten. Er möchte damit erreichen, daß das
Vermögen den Weg geht, den er sich vorgestellt hat.
Aus Unkenntnis oder Ungebübtheit kommt es dabei
meist zu Fehlern. Konsequenzen können beispielsweie sein:
-
Unwirksamtkeit des Testaments
-
Anfechtbarkeit des Testaments
-
Unklarheit des Testaments
-
Auslegungsbedürftigkeit des Testaments
-
Unauffindbarkeit des Testaments
-
Übergehung von Verwandten
Diese Unklarheiten können zu teueren, weil
kostenintensiven Streitigkeiten führen.
Sie glauben dies nicht? Berechnen Sie die
voraussichtlichen Kosten des Erbstreits doch selbst. Einfach den Wert
eingeben, um den es geht, und ob gerichtlich oder außergerichtlich. Dann
haben Sie ein starkes Argument, es von Anfang an richtig zu machen.
->
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
Die vergessenen Verwandten
Nicht selten sind Ehepaare der Meinung, der
längerlebende der beiden würde aufgrund der Ehe ohnehin alles erben. Man
sei schon über Jahrzehnte verheiratet, hätte schon lange keinen Kontakt
zu den Verwandten des anderen Ehegatten mehr, außerdem seien die sehr
komisch.
Soweit ich dies erst nach dem Tode höre, liebe
Leserinnen (statistisch sind die Frauen die Längerlebenden), kann ich
dies beim besten Willen nicht mehr reparieren. Die Verwandten des
verstorbenen Ehemannes erben mit. Ein solcher Verwandter findet sich aus
der Sicht der Witwe leider immer.
Der Pflichtteil
"Das gibt es doch nicht." beginnt die
frisch in Rente befindliche Edeltraud Kopfmann (63) aus Hausach, deren
Vater Wilhelm Kopfmann (93) sechs Wochen verstorben ist, sichtlich
erregt das Gespräch. "Gestern kam Post vom Amtsgericht Lahr. Und wissen
Sie was?
I
C H B I N
E N T E R B T !!!"
Mein Entgegnung, das könne in den besten
Familien mal vorkommen, nimmt sie in ihrer Aufregung nicht einmal war.
Mit Mühe und Not kann ich Sie nach dem
Genuß einer Tasse frisch gemahlenen Kaffees mit frisch gezapfter
Kuhmilch vom
-->Binderhof in
Allmannsweier
etwas beruhigen und sie dazu veranlassen, mir das Schreiben des
Amtsgerichts zu geben.
Wie erwartet, handelt es sich um das
Eröffnungsprotokoll des vom Vater vor drei Monaten kurz vor seinem Tode
verfaßten eigenhändigen Testaments. An sich nichts Schlimmes, aber
Edeltraud ist tatsächlich enterbt.
Alleinerbin ist die Schwester Elvira
Reibholz (59), die laut Edeltraud schon immer die Prinzessin und der
Liebling von Wilhelm war.
Die lieben Miterben
- munteres Hauen und Stechen in der Erbengemeinschaft
Schaubild:
Interessengegensätze in einer Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft
ist von Interessengegensätzen geprägt. Schwiegerkinder mischen mit.
Der Erbfall -
kompliziert wenn´s auch einfach geht
Erbfall bedeutet
letztlich nicht anders als der Übergang von Vermögen durch Tod auf eine
oder mehrere Personen. In letzterem Fall - eine Erbengemeinschaft -
haben die Erben zu klären, wer was erhält und ob Ausgleiche zu zahlen
sind. Daß sie, wie am einen oder anderen Beispiel dargestellt, nicht
immer harmonisch verläuft, ist nachvollziehbar.
Schaubild
gesetzliche Erbfolge

Der Drache
oder warum Schwiegermütter erben können
Die
verwitwete und vermögende Josefa Besenstiel (87) aus Ringsheim und ihre vier
Kinder Wilhelm (65), Friedrich (63), Rudolf (60) und Walter (58) sind eine
Familie, wie sie des öfteren vorkommt.
Von
ihren vier Schwiegertöchtern Frieda (63, Frau von Wilhelm), Luise (60, Frau
von Friedrich), Anna (55, Frau von Rudolf) und Gerda (55, Frau von Walter)
familienintern übereinstimmend "Der Drache" genannt, läßt diese
Tatsache Außenstehende auf Trübungen der Familienharmonie schließen, ein
Zustand, an dem die ressolute Josefa selbst nicht ganz unschuldig ist, wie sie
auf Nachfrage offen einräumt.
Wilhelm
und Frieda wohnen in Rust und haben ein Kind (Klaus, 40).
Friedrich
und Lusie wohnen in Kappel und haben zwei Kinder (Erich, 38, und Ilona, 36).
Friedrich ist vor zwei Jahren bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Er
lebte bis zu seinem Tod mit Anna in Grafenhausen. Sie haben zwei Kinder
(Boris, 38, Matthias, 32).
Walter
und Gerda sind kinderlos geblieben und wohnen in Ettenheim. Nun stirbt der
gesundheitlich angeschlagene Walter aufgrund einer Infektion mit dem
Corona-Virus im Krankenhaus in Lahr, ohne ein Testament zu hinterlassen. Dies
erachtete Walter noch vor zwei Wochen als nicht notwendig, er sei ja
"noch jung" und seine Leiden seien schließlich "Nichts
Ernstes". Walter hatte zur Heirat von seinen Eltern einen Bauplatz erhalten,
auf dem er aus eigenen Mitteln später ein Einfamlilenhaus baute, das heutige
Grundstück Rober-Koch-Str. 20.
Nach
Erhalt des unvermeidlichen Schreibens des Amtsgerichts vereinbart die vom
Corona-Virus völlig unbeeindruckte Josefa ("Alles Weicheicher! Da haben
wir früher noch ganz andere Sachen überstanden.") mit dem Autor einen
Beratungstermin, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie wolle sofort
kommen, und mit dem Auto sei sie ja in 15 Minuten da. Zeit hätte sie auch, da
ihre Freundinnen vom Kaffeekränzchen zur Zeit nur noch ängstlich zu Hause
sitzen würden und um Nichts in der Welt dazu zu bewegen seien, mit ihr zu
joggen oder Mountain-Bike zu fahren, geschweige denn ihr Haus zu verlassen.
"Ängstlich wie die Hühner. Nicht mit mir." entfährt es Josefa nur.
"Sieht nicht schlecht aus." meint sie bei der
Ankunft. "Ich erbe wohl auch was." sprudelt es befriedigt aus ihr
hervor. Von den vier "Hexen" (gemeint sind die Schwiegertöchter,
wie sie erklärt) sei die Gerda die Schlimmste von allen. "Die kann ruhig
was abgeben. Der Walter hat ihr ja alles an den Hintern getragen."
Walter sei ja immer ein lieber netter Junge gewesen, habe sich aber unter dem
Einfluß von Gerda zu sehr und zum Leidwesen der Eltern verändert. "Das
tut mir in der Seele gut, daß gerade die Gerda nun nicht alles kriegt."
Wie hoch denn ihr Anteil sei und was man jetzt machen könne, sind die
drängendsten Fragen, nachdem der Autor sie darauf hingewiesen hat, daß er nur
die finanziellen Angelegenheiten regeln, bei persönlichen Animositäten jedoch
nichts zur Entspannung beitragen können.
Ist
Josefa ist Miterbin geworden? Falls ja, was kann sie in der Erbengemeinschaft
bewirken oder verhindern? Was fällt alles in die Erbengemeinschaft? Was
passiert mit Walters Grundstück? Darf die Ehefrau von Walter am Ende doch alles
allein entscheiden und alles behalten?
Was
meinen Sie liebe Leserin, lieber Leser?
Das verflixte Haus
und der nette Bankberater
"Wolfgang, manchmal sind Häuser keine gute
Entscheidung." meint Ursula, eine meiner Nachbarinnen, nach dem Tode
ihres Mannes. Nun 79 geworden, erzählt sie mir beim Geburtstagskaffee, sei es
sehr mühsam, das Grundstück zu pflegen und das Haus instand zu halten, ein
Hobby und Ausgleich ihres allzu früh verstorbenen Mannes Erwin. Noch sei sie
fit, aber was könne die Zukunft alles nicht bringen? Gerade habe eine gute
ähnliche alte Freundin von ihr ihr 20 ar großes Anwesen in Zell-Weierbach
verkauft und sei ins betreute Wohnen gezogen. Die Pflege des Gartens und der
Bäume habe immer ihr Mann gemacht. Jetzt wurde es ihr zuviel. Und alleine in
einem so großen Haus? Die Kinder sind alle weiter weg, ebenso die Enkel. Da
bringe selbst der Fernblick auf die Vogesen und die Hanglage nichts.
Was die Familie so mache, werfe ich ein, um sie etwas
abzulenken. Die drei Töchter seien alle gut versorgt. Bettina, die Älteste,
wohne mir ihrem Mann In Karlsruhe. Der arbeite bei Bosch, verdiene gut, die
drei Enkel seien auch nett und schon mitten im Studium. Die Tochter sei mit
ihrer Arbeit im Krankenhaus voll ausgelastet und mache grade des Facharzt.
Die Ehe sei intakt und der Schwiegersohn einer lieber Kerl. Aber alle sind
eben wie bei ihrer Freundin auch weit weg. Die zweite Tochter Karina habe
nach Niedersachsen geheiratet, sei aber nun nach 20 Jahren Ehe geschieden und
kinderlos. Mit dem Geld habe sie es nicht so, sei jetzt wiederholt arbeitslos
und leihe sich häufig Geld, das sie aber nie zurückzahle. Die dritte
Tochter Ellen wohne in München, komme aber selten heim und sei sozial dort in
der Kunstszene integriert. Sie arbeite als selbständige Kunstauktionatorin.
Zwar habe sie ständig einen neuen Freund, zur Zeit einen 20 Jahre jüngeren
Kunstmaler, sei aber - nicht unwichtig - finanziell äußerst gut situiert, da
sie sich auf hochwertige Kunstobjekte spezialisiert habe. Enkelkinder habe
sie zum Unmut meiner Nachbarin keine. Alle Kinder seien aber in Ordnung.
Nun habe Ursula ein selbstbewohntes Haus, ein
Mietwohngrundstück mit sechs Wohnungen sowie Kapitalanlagen im Wert von
500.000 €, zusammen etwa zwei Millionen €. Als Witwe bezieht sie eine Pension
von monatliche etwa 6.000 €. Der freundliche Bankberater habe sie schon
mehrfach darauf angesprochen, daß er ihr gerne bei der Vermögensumschichtung
helfen könne. So könne sie etwa mit Hilfe der bankeigenen Immobilienabteilung
die Immobilien verkaufen und den Erlös in eine fondsgebundene
Lebensversicherung auf Aktienbasis einbringen - ein absolut vorteilhaftes
Top-Produkt und gegenwärtig der Renner. Aufgrund der doch
überdurchschnittlichen Rente könne bei Kapitalerhalt der Einzug in ein
Seniorenstift ins Auge gefaßt werden, ohne das Kapital anzugreifen.
"Ursula, Banken sind nicht gerade für Selbstlosigkeit
bekannt.", entgegne ich. Ob da nicht doch die zu erwartende Provision
beim Verkauf der Immobilien und bei der Vermittlung der Lebensversicherung
beim Banker im Vordergrund stünden, merke ich weiter an. 10.000 € für die Immobilienvermittlung
und 400.000 € für die Vermittlung der fondsgebundenen Versicherung könnten
durchaus motivieren, die Folgeprovisionen nicht eingerechnet. Da sei es dann
auch nicht so wichtig, ob sie als 79jährige überhaupt eine Lebensversicherung
brauche und dazu noch auf Aktienbasis. Die Vorteile lägen auf der Hand -
zumindest für die Bank. Sie solle doch lieber die Vorteile nutzen und von den
410.000 € eine einjährige Kreuzfahrt machen, rate ich Ursula. Dann hätte sie
selber etwas davon. Zugegebenermaßen bringe das zwar beim Bankberater nicht
wenig Enttäuschung, das sei aber hinnehmbar.
Wohl wissend, daß Ursula für Kreuzfahrten nicht
empfänglich ist, kommt ihre Antwort für mich nicht überraschend. "Du
weißt doch, Wolfgang, daß ich mit Kreuzfahrten nichts am Hut habe. Erwin und
ich haben doch schon früher immer aufs Geld geschaut. Eigentlich sollen die
Kinder doch was davon haben und nicht die Bank." entgegnet sie und nimmt
damit meine Gedanken vorweg.
Ob sie nicht schon gedacht habe, den Kinder schon jetzt
was im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge zu geben, werfe ich ein. Von
einer möglichen Steuerersparnis abgesehen, wage ich zu bezweifeln, daß die
Kinder dies ablehnen würde. Später können Sie den Kindern den Rest vermachen
und dabei etwa durch Testament sicherstellen, daß diese sich nicht streiten
oder ein bedürftigeres Kinder mehr bekommt als die weniger bedürftigen.
Immerhin bleibe der Familie so 410.000 € mehr als wenn Ursula dem Rat des
netten Bankangestellten folge. Dabei fielen die 2.000 €, die sie jährlich dem
Gärtner für die Pflege des Gartens und der Außenanlagen zahle, doch nicht
sehr ins Gewicht. Zudem sei sie nicht auf das Geld angewiesen und könne einen
Verkauf oder eine Übertragung der Immobilien in Ruhe ins Auge fassen.
Mein
Stück vom Kuchen
Die Geschichte der Erbin Emily
Geschichten sind wunderbar. So auch die Geschichte der
Erbin Emily, ihres Zeichens Tochter ihres vor vier Monaten verstorbenen im
Alter von 69 Jahren Vaters Wilhelm. Mit diesem hatte Emily (42) seit 22
Jahren keinen Kontakt mehr, obwohl beide im gleichen Ort - nämlich
Schutterwald - wohnten. Der Vater war in zweiter Ehe, die kinderlos geblieben
war, mit Waltraud (65) verheiratet. Die zweite Ehe blieb kinderlos. Weitere
Kinder hatte Wilhelm keine. Insoweit eine Lebensgeschichte, die tausendfach
vorkommt. Mit der Stiefmutter Waltraud bestand naturgemäß ebenfalls kein
Kontakt, und Emily erwartete nicht, überhaupt irgendetwas zu erhalten. Bis der
Brief vom Nachlaßgericht Offenburg im Briefkasten lag. Emily besprach sich
mit ihrer Mutter Friedhilde (76), der geschiedenen Ehefrau von Wilhelm.
Kunigunde riet ihr, das Schreiben schon allein wegen Emilys vier Kindern -
den Enkelkindern von Wilhelm - auf sich beruhen zu lassen. Vielleicht falle
ja doch was für sie ab, ein Pflichtteil. Da Emily finanziell nicht gerade auf
Rosen gebettet sei, würde ihr und den Kinder Kevin (12), Jennifer (10),
Chantalle (7) und Linus-Finn (3) aus einem Geldzufluß sicher kein
Schaden erwachsen. Der Lebensgefährte Michael (38), mit dem sie zusammen
wohne, könne - ganz offen von Mutter zu Tochter gesprochen - in zwei Jahren
schon wieder weg sein. Man wisse ja nie. Außerdem steuere er mit seinem
Internethandel mit gebrauchten Eierwärmern nicht gerade viel zum gemeinsamen
Haushalt bei und werde dies zukünftig wohl auch nicht, wenn er erst gegen
zwölf Uhr aufstehe.
So ermutigt und durch einen Kaffee gestärkt, machten sich
die Mutter und Tochter daran, das Schreiben das Nachlaßgerichts doch etwas
genauer zu lesen, vor allem Friedhilde.
"Was bedeutet das denn?" entfuhr es Waltraud
überrascht. "Wilhelm hat gar kein Testament hinterlassen. Das ist ja
eine ganz große Überraschung!" "Meinst Du das ernst?"
sprudelte es aus Emily heraus. "Dann bin ich ja Miterbin mit Waltraud
geworden??!! Das muß ich erst mal verarbeiten" meinte Emily immer noch
ungläubig.
Wie sich in der Folge dann herausstellte, hinterließ der
stets bescheiden auftretende Walter nach Abzug der Erbfallkosten ein von ihm
und Waltraud bewohntes Einfamilienhaus mit 12 ar Grundstück (1.000.000 €) in
Schutterwald, ein Mietwohnhaus mit sechs Mietwohnungen in Stuttgart-Bad
Cannstatt (3.000.000 €), ein Depot bei der Sparkasse Offenburg-Ortenau
(500.000 €), zwei gebrauchte Mittelklassewagen (100.000 €) sowie drei
Sparbücher (450.000 €) bei der Volksbank Lahr und ein Girokonto bei der
Volksbank Offenburg (50.000 €).
Nun galt es - Waltraud und Emily bildeten eine
Erbengemeinschaft - den Nachlaß auseinanderzusetzen, d.h. zu verteilen.
Erbengemeinschaften, das wußte Emily, gehören neben Pflichteilen und
Schwiegerkindern zu den streitanfälligsten Gebieten des Erbrechts. Simone
(42), eine Freundin von Emily hatte dies vor kurzem durchgemacht und ihr
alles reell erzählt. Von Simone erführ Emily auch, daß es bei einem solchen
Wert des Nachlasses noch einen weiteren Erben geben würde - das Finanzamt.
Uschi im
Glück
Plötzlich reich
Erbrecht ist das wahre Leben, das manchmal voller
Überraschungen ist. Überraschend war der Besuch von Uschi (76), einer
langjährigen Mandantin. Uschi brachte bei ihrem alljährllichen
Weihnachtsbesuch nicht nur die traditonelle Linzertorte mit. Frisch war der
Kuchen, und frisch die Informationen, die mich betruflich betrafen. Uschi
hatte nämlich geerbt, und zwar von ihrer kinderlosen älteren Schwester Emma
(85). Diese hatte ihr testamentarisch ihr Vermögen vermacht, was - wie sie
andeutete - nicht wenig war. Beim dritten Stück Linzertorte rückte Uschi nun
mit dem Betrag heraus: 820.000 € auf einem Depot bei der örtlichen
Spasskasse. Beim Probieren meines selbstgemachten Zwetschengenkuches, den ich
in Vorbereitung des Termins und weil Uschi ihn besonders mag, vorbereitet
hatte, sattelte sie noch einen Bauplatz im Wert von 200.000 € in Mahlberg und
ein bebautes Grundstück in Rust im Wert von 800.000 € drauf.
Meinen spontanen Gedanken, da würde sich das Finanzamt
wegen der Erbschaftsteuer bestimmt freuen, wischte sie unerwartet beseite.
Das sei ihr gar nicht so wichtig, schließich hätten Depot und Grundstücke
seit 2015 eine enorme Wertsteigerung erfahren. Sie selber - das müßte ich ja
schließlich wissen - sei auch nicht unbedingt vermögenslos (Anmerkung: Uschis
Vermögen, soweit sie es mir mitgeteilt hat, beträgt etwa drei Millionen
Euro).
Das Problem, das sich ihr stelle, sei jedoch das gleiche
wie bei ihre Schwester. Sie sei ja ebenfalls kinderlos und seit dem Tode
ihres geliebten Mannes Erwin vor 23 Jahren verwitwet.
Zwei weitere Geschwister seien schon lange verstorben,
hätten aber elf Neffen und Nichten und 24 Großneffen und Großnichten
hinterlassen. An die könne man ja auch mal denken. Außerdem wolle sie auch
"was Gutes tun" und beim Tode etwas spenden, am besten für "Cartitatives
oder sowas". Die Großneffen und Großnichten seien alle noch
minderjährig, da könnte man was für die Ausbildung oder Studium tun. Deren
Eltern sollten allerdings nicht allzusehr die Finger drauf haben.
Der Pflegefall - alles weg vor
Omas Tod?
Pflegekosten
Subsidiaritätsprinzip Haftung Haus noch schnell verschenken?
300.000 € mehr vererben - trotz
Pflegefall
Wie geht das? Erfahrungen
Nicht immer werden die Vorteile einer Versicherung in
Betracht gezogen, schon gar nicht zu jungen Jahren. Verstehen Sie mich an
dieser Stelle nicht falsch, liebe Leserin, lieber Leser. Wenn Sie meine
Zeilen an der einen oder anderen Stelle lesen, sehen Sie, daß ich mit der
Versicherungsbranche, den Versicherungstarifen und den provisionsorientierten
Vertrieben durchaus kritisch umgehe.
Katherina Himmelsbach (80) wohnt in Seelbach und
verwitwet. Sie hat drei Kinder: Jochen Himmelsbach (52) aus Dörlinbach, Gerd
Himmelsbach (48) aus Ettenheimmünster und Ilona Schulze-Himmelsbach (46) aus
Hugsweier. Mit allen versteht sie sich gut. Die Familienverhältnisse sind
intakt.
Katherinas Vermögen besteht aus einem Einfamlienhaus in
Wittelbach im Wert von 200.000 € sowie 50.000 € Kapitalvermögen, insgesamt
250.000 €.
Katherina wird nun zum Pflegefall mit monatlichen selbst
zu tragenden Pflegekosten von 2.000 €, also 24.000 € pro Jahr. Dies wird die nächsten 10 Jahre bis zu ihrem Tode so sein, so daß sie ohne
Preissteigerungen 240.000 € dafür ausgeben muß.
Katherina hat mit 40 Jahren eine Pflegezusatzversicherung
abgeschlossen, die monatlich 100 € kostet und im Pflegefall 2.000 € monatlich
zahlt, während der Pflegezeit also 240.000 €. Läßt man auch hier
Preissteigerungen außer betracht, so zahlt sie im Jahr 1.200 €, also über 25
Jahre bis zum Versicherungsfall 30.000 € und bis zu ihrem Tode nach weiteren
10 Jahren insgesamt 42.000 €
an
Versicherungsprämien.
Vergleicht man die Zahlenreihen, so stellt man fest, daß
die Pflegekosten das gesamte Vermögen von Katherina wegfressen würden.
Beispiel 1: Pflegekosten und Aufwand bei Pflegedauer von
10 Jahren
240.000 €
Pflegekosten
+
42.000 €
Versicherungsprämien für 35 Jahre
282.000 € Aufwand
- 240.000 € Pflegetagegeld
-
42.000
verbleibender Aufwand
Beispiel 2: Pflegekosten und Aufwand bei Pflegedauer von
15 Jahren
360.000 €
Pflegekosten
+
54.000 €
Versicherungsprämien für 45 Jahre
414.000 € Aufwand
- 360.000 € Pflegetagegeld
-
54.000
verbleibender Aufwand
In beiden Fällen bleibt zwar ein jeweils unterschiedlich
hoher Aufwand (in unseren Beispielen jeweils in Höhe der
Versicherungsprämien), der in der Regel durch die laufenden Zahlungen für Rente
und Witwenrente gedeckt sein dürfte.
Ohne Pflegezusatzversicherung müßte Katharina ihr ganzes
Vermögen verwerten. Den drei Kindern bliebe nur ein überschuldeter Nachlaß.
Daher ist der Abschluß einer angemessen hohen
Pflegetagegeldversicherung in relativ jungen Jahren (jünger = niedriger
Beitrag, jünger = schlankere Krankheitsgeschichte = niedrigerer Beitrag
anzuraten.
Die
beiden obigen Beispiel sind so gestaltet, daß die laufenden Pflegekosten bzw.
der zu tragende Eigenanteil von der Pflegezusatzversicherung gedeckt ist. Der
monatliche Aufwnad für die Versicherungsprämien beträgt 100 € und dürfte
durchaus tragbar sein.
Die in den Beispielen zur Vereinfachung nicht
berücksichtigte Krankenhauszusatzversicherung kann sich aufgrund des Zugangs
zu besseren medinzinischen Leistungen und der freien Krankenhauswahl und
freien Arztwahl sowie schnelleren Terminen im Einzelfall durchaus
lebensverlängernd auswirken. Das Krankenhaustagegeld deckt abstrakt einen
krankheitsbedingten Mehrbedarf, z.B. Fahrtkosten, Hausservice während der
Abwesenheit, Annehmlichkeiten usw. Die Kosten einer
Krankenhauszusatzversicherung mit Einbett/Chefarzt betragen für eine
40jährige Person betrag ca. 50 Euro im Monat, das Krankenhaustagegeld von 100
€ / Tag beträgt ca. 60 € im Monat.
Schaubild
Vorsorgemaßnaheman für das Alter im Erbrecht
in Kombination mit Versicherungsrecht

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