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Kanzlei Greber Roller
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Lotzbeckstr. 32 - 77933 Lahr Tel. 07821 - 954 710 Fax 07821 - 954 9988 |
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Industriestr. 63 - 79194 Gundelfingen Tel. 0761 - 5899 659 Fax 0761 - 556 4549 |
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Ziel Kosten Kontakt Impressum Links Start Erbrecht und Schenkung Allgemeine Rechtsberatung Steuerstrafrecht Allgemeine Steuerberatung
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H O N O R A R E F E E S |
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Wir erbringen unsere Leistungen gegen Entgelt. Das Entgelt berechnet sich - unter Berücksichtigung des
Haftungsrisikos - nach Tarif oder Zeit oder in Kombination von beiden. Nach Tarif Wir stützen unserer Honorar auf die für die Rechtsberatung und
für die Steuerberatung maßgebenden Tarife, nämlich -
das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG)
und -
die Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV). Sie beruhen - von Ausnahmen abgesehen - auf einer
zeitunabhängigen, gegenstandswertorientierten Berechnung für rechtsberatende
und steuerberatende Tätigkeiten. Nach Zeit Eine Abrechnung nach Stunden kennt unser offizielles Tarifsystem grundsätzlich nicht. In den Fällen, in denen eine Abrechnung nach Stunden ausdrücklich gewünscht wird, üblich ist oder eine Abrechnung nach einem Gegenstandswert für uns – unter Beibehaltung der Beratungsqualität - unwirtschaftlich wäre, verfahren wir nach dieser Abrechnungsmethode. Mindestens vereinbart werden die gesetzlichen Gebühren. Erstberatung Eine Erstberatung berechnen wir pauschal. Sie umfaßt eine erste mündliche Beratung. Sie gibt eine Orientierungshilfe und bereitet die Entscheidung vor, ob und ggf. wie weiter verfahren werden soll. Drittkosten Drittkosten können für Gutachter, Notar, Sachverständige, Grundbuch, Drittbevollmächtigte usw. entstehen. Kostentragung durch eine Rechtsschutzversicherung Je nach Rechtsgebiet und individuellem Vertrag übernimmt eine Rechtsschutzversicherung keine, teilweise oder nur die gesetzlichen Gebühren. Es empfiehlt sich für den Mandanten, vor einer Beratung eine Deckungszusage – am besten über seinen Versicherungsvertreter - einzuholen. Schlechte Erfahrungen haben wir mit der D.A.S. und der ROLAND Rechtsschutzversicherung gemacht. Diese haben zwar einen eifrigen Außendienst, was das Verkaufen von Verträgen angeht. Die Abwicklung nach Eintritt des Schadenfalles läuft gelegentlich nicht ansatzweise so glatt. Unsere Erfahrungen werden durch die Beschwerdestatistik der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Link) bestätigt. Vorschuß
und Durchsetzung Je nach voraussichtlichem Aufwand oder voraussichtlichter Dauer des Mandats berechnen wir einen Vorschuß bzw. rechnen periodisch ab. Gelegentlich treffen wir in eigener Sache auf fehlende oder sinkende Zahlungsmoral. Entstandene Honorare setzen wir durch, da diesen entsprechende Gegenleistungen gegenüberstehen. Gesetze und Erläuterungen
Aktualisierungen dieser Vorschriften finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer oder der We
bill -
for legal advice as reglemented by the Lawyers Billing Act (RVG) -
for tax advice as reglemented by the Tax Consultants Billing Act (StBGebV) -
hourly for certain services -
a flat rate for certain services It
is possible to combine these possibilites. Read
here for more general information about legal aid and legal fees in Germany:
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