Kanzlei Greber Roller

 

 

 

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SCHENKEN UND VERERBEN

 

WILLS ESTATES & LIVING WILL

 

 

 

Wenn ich scheid´ aus diesem Elend

Und laß hinter mir ein Testament,

So wird daraus nur Zank

Und weiß mir niemand einen Dank.

 

Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)

 

 

 

  

 

 

 

     VERERBEN

-            Testament

-            Pflichtteil

-            Erbstreit

-            Ehegatte

-            Testamentsvollstreckung

-            Erbschein

-            Vermächtnis

 

Ziel beim Vererben ist die Vermeidung von Streit.

 

Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht umdrehen.

 

     SCHENKEN

-             Immobilie

-             Wohnrecht

-             Nießbrauch

-             Rückforderung

-             Absicherung

-             Ausgleich

-             Übergabe

 

Eine Schenkung sollte wohlüberlegt sein.

 

 

 

     VORSORGEVOLLMACHT

-             Generalvollmacht für

           a) finanzielle Angelegenheiten

            b) gesundheitliche Angelegenheiten

-             Patientenverfügung

-             Betreuungsverfügung

 

Die Vorsorgevollmacht beugt sinnvoll vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

     STEUERN UND FINANZAMT

-             Erbschaftsteuer

-             Schenkungsteuer

 

Steuern belasten das Erbe und die Schenkung schwer.

 

 

 

Hast Du alles verlebt bis zum End´ -

 

hast Du ein richtig´ Testament.

 

Wilhelm Busch (1832 – 1908)

 

 

 

Die erbrechtliche Beratung und Vertretung umfaßt im Detail:

 

 

 

Quelle: Greber, Schenken und Vererben - leicht gemacht!

6. Auflage 2012, ISBN 978-3-9813586-0-5

zu beziehen über jede Buchhandlung oder über www.libri.de

Inhaltsverzeichnis: 5,8 MB

 

Ausgesuchte erbrechtliche Literatur findet sich -> HIER.