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Nützliches zum Thema SCHENKEN UND VERERBEN
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Einblicknahme
ins Grundbuch - im Erbfall genauso wichtig wie bei Bundespräsident Christian
Wulff Wie
die die Presse und damit letztendlich die Öffentlichkeit ein großes
Interesse daran hat, in das Grundbuch von Christian Wulff Einblick zu nehmen,
um möglichen Mauscheleien auf die Spur zu kommen, sollte jeder Erbe sich
schnellstmöglich um einen Einblick ins Grundbuch bemühen. Quelle:
BGH, Beschluß vom 17.11.2011, Az. V ZB 47/11 (-> Urteilstext) Anmerkung: Das Grundbuch bzw. die Grundakte enthält eine Vielzahl nützlicher Informationen. In vielen Fällen stellen sich die Grundbuchämter quer und verweigern eine Einsichtnahme. Bei berechtigtem Interesse sollte sich der Interessierte, sei es die Presse oder eine andere Person, davon nicht abschrecken lassen.
Pflichtteilsanspruch
für Sozialamt trotz Strafklausel im Testament der Eltern (Behindertentestament) Enthält
ein gemeinschaftliches Testament von Eltern eine Sanktionsklausel, wonach
eines der Kinder, soweit es den Pflichtteil nach dem Tode des
erstversterbenden Elternteiles verlangt, von einer zukünftigen Erbeinsetzung
des längerlebenden Elternteiles ausgeschlossen wird, so erlangt das
Sozialamt, das Leistungen an eines der Kinder erbringt, die Rechte des
pflichtteilsberechtigten Kindes, die ihm vor dem Tode des Letztversterbenden
zustanden, nach dessen Tod. Das Sozialamt ist durch die Strafklausel nicht an
der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruches gehindert. Dies gilt selbst bei
entgegenstehendem Willen des betreffenden Kindes. Die Klausel ist so
auszulegen, daß das betreffende Kind, dessen Pflichtteil vom Sozialamt
eingezogen wird, dennoch Erbe beim Schlußerbfall werden kann. Quelle:
BGH, Urteil vom 19.10.2005, Az. IV ZR 235/03, ZErb 2005, 53 - 55 Anmerkung: Hier ist höchste Aufmerksamkeit geboten! Dieses Urteil
öffnet dem Sozialamt Tür und Tor zur Verwertung des Pflichtteiles nach dem
Tode des erstversterbenden Elternteiles. Nur wenn dieser bereits verjährt
ist, also nach drei Jahren, ist dies ausgeschlossen. Ansonsten kann das
Sozialamt nach dem Tode des zweiten Elternteiles den ersten
Pflichtteilsanspruch durchsetzen. Im vorliegenden Fall waren die Eltern kurz
nacheinander verstorben. Leider, so muß man sagen, führt dieses Urteil in
vielen Fällen zur Vernichtung von Familienvermögen, ohne daß der Bedürftige
dadurch mehr oder bessere Leistungen erhält. Das Vermögen verschwindet im
allgemeinen Sozialtopf. Rechtsschutz
für Übergabeverträge und vorweggenommene Erbfolge Keinen
Ausschluß von Ansprüchen aus dem Bereich des Erbrechts besteht bei Ansprüchen
aufgrund von Übergabeverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Das
Urteil betraf die Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen (ARB) 1975. Quelle:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2007, Az. 12 U 27/07, zfs 2008, 40 - 41 Anmerkung: Ein Urteil zugunsten des Versicherungsnehmers. Während
die Vertreter das Blaue vom Himmel lügen, um Rechtsschutzversicherungen an
den Kunden zu bringen und sich im Schadensfall – gerade im Erbrecht – die
Versicherungen sich regelmäßig mit dem Argument, der Fall sei von den
Bedingungen nicht gedeckt, von ihrer Einstandspflicht drücken, wird dieses
Argument bei Übergabeverträgen in Kombination mit den ARB 1975 nicht mehr
greifen. Dies dürfte möglicherweise auch für spätere ARB gelten. Der
Versicherungsnehmer sollte daher eine Ablehnung der Deckungszusage nicht
einfach hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen. Einblick
in die Krankenunterlagen des Erblassers Die
Erben können Einblick in die Patientenakte des Erblassers nehmen, wenn dies
dessen mutmaßlichem Willen entspricht. Quelle:
OLG München, Urteil vom 9.10.2008, Az. 1 U 2500/08, NJW-Spezial 2009, 8 Anmerkung: Das Urteil bietet Erben, die zwecks Regreß aufgrund
Behandlungsfehler Einblick in die Patientenakte des Erblassers nehmen wollen,
eine ausgezeichnete Grundlage. Der Arzt zog sich auf seine Schweigepflicht
zurück, kam damit aber nicht durch. Meldepflicht
von Banken nach § 33 ErbStG im Erbfall Ein
inländischer Vermögensverwahrer oder Vermögensverwalter ist verpflichtet, in
Anzeigen nach § 33 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von
einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt und verwaltet werden. Quelle:
BFH, Urteil vom 31.5.2006, Az. II R 66/04 ZEV 2007, 232 - 234 Anmerkung: Das Urteil befaßt sich (nur) mit der Frage der
Meldepflicht in Bezug auf eine Zweigniederlassung. Ist dagegen eine rechtlich
selbständige Person betroffen (z.B. eine selbständige ausländische
Tochtergesellschaft einer inländischen Bank), greift die Meldepflicht nicht.
Banken mit unselbständigen ausländischen Niederlassungen sollten deshalb
unter diesem Gesichtspunkt nicht beauftragt werden.
Zwangsgeld
bei nur notarieller Unterschriftsbeglaubigung des Nachlaßverzeichnisses bei
Auskunft bzgl. Pflichtteil Eine
nur notariell beglaubigte Unterschrift des Nachlaßverzeichnisses bei
Auskunftserteilung bzgl. dem gestuft geltend gemachten Pflichtteil genügt
nicht. Der Notar muß das Verzeichnis selbst aufnehmen und insoweit den
Nachlaß selbst ermitteln. Zur Vollstreckung des Auskunftsanspruches kann
gegen den Erben ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO festgesetzt werden. Quelle:
OLG Rostock, Beschluß vom 18.3.2009, Az. 3 W 15/09, NJW-Spezial 2009, 535 -
536 Anmerkung: Der Erbe setzt sich einem Prozeß- und damit Kostenrisiko aus, wenn er dem Verlagen des Pflichtteilsberechtigten, durch ein notarielles Nachlaßverzeichnis Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen (und so dem Pflichtteilsberechtigten die Berechnung des Pflichtteils zu ermöglichen), nicht nachkommt. Die bloße Beglaubigung der Unterschrift mag erheblich kostengünstiger sein, genügt aber nicht. Aus Eigeninteresse sollte der Erbe daher genauestens die Form wahren und das Verzeichnis notariell aufnehmen lassen.
Wohnrecht
und Pflichtteilsergänzung Der Fristbeginn der 10-Jahres-Frist nach § 2325 Abs. 3 BGB beginnt mit dem Eigentumsübergang des geschenkten Gegenstandes. Der Schenker hatte einem Dritten sein Anwesen gegen Wohnrechtsvorbehalt an einer der im Haus befindlichen Wohnungen unentgeltlich zugewandt. Der Schenker starb, der Pflichtteilsberechtigte wollte die Schenkung berücksichtigt wissen. Quelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.1.2008, Az. 12 U 124/07, ZErb 2008, 164 – 166 Anmerkung: Für einen Pflichtteilsberechtigten ist dieses Urteil nachteilig, weil er 10 Jahre nach Vollzug der Schenkung keine Ergänzung des Pflichtteils wegen der Schenkung mehr geltend machen kann. Für den Beschenkten entsteht spiegelbildlich Rechtssicherheit. Stirbt der Schenker jedoch innerhalb der 10-Jahres-Frist, so wird der geschenkte Gegenstand wertmäßig für Pflichtteilszwecke dem Nachlaß hinzugerechnet.
Hausübertragung
gegen Wohnrecht, Kost und Wartung (Pflege) - Sittenwidrigkeit Daß
in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines
Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur solange geschuldet sein
sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht
werden können, führt nicht ohne Weiteres zur Sittenwidrigkeit der
vereinbarten Regelung. Quelle:
BGH, Urteil vom 6.2.2009, Az. V ZR 130/08, NJW 2009, 1346 Anmerkung: Das Urteil betrifft eine regelmäßig wiederkehrende Standardsituation bei Übergabeverträgen. Der Sozialhilfeträger, der im entschiedenen Fall die Sittenwidrigkeit der auf den Ort der Immobile beschränkten Pflegeverpflichtung erreichen und vom Beschenkten so die Zahlung einer lebenslangen Rente erreichen wollte, hatte keinen Erfolg.
Wohnrecht
und Vermietung nach Umzug ins Pflegeheim Enthält
die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnrechts keine
Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte
sein Recht wegen Umzug in ein Pflegeheim nicht mehr ausnutzen kann, so kommt
eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des
Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den
Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen
allerdings nicht entsprechend. Der Umzug in ein Pflegeheim führt regelmäßig
nicht zur Anpassung des Wohnrechts wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Quelle:
BGH, Urteil vom 9.1.2009 Az. V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 Anmerkung: Muß der Berechtigte gesundheitsbedingt im Pflegeheim wohnen, so steht die Wohnung regelmäßig leer. Der Eigentümer muß die Wohnung dann nicht vermieten, sondern kann sie leerstehen lassen. Das Sozialamt, das den Eigentümer zur Vermietung und dann zur Überweisung der Miete zwingen wollte, ging leer aus. Dies ist allerdings kein Grund zur Entwarnung. So wandeln sich in Baden-Württemberg nach landesrechtlichen Vorschriften Wohnrechte in der Regel in Geldersatzrenten um. Der Sozialträger kann dann vom Wohnungseigentümer eine Geldersatzrente in Höhe der Netto-Kaltmiete unabhängig davon verlangen, ob die Wohnung leersteht. Schon aus diesem Grunde wird dem Eigentümer an einer Vermietung der Wohnung gelegen sein. Der entschiedene Fall spielte allerdings in Nordrhein-Westphalen im Bezirk des OLG Hamm.
Keine
Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments und eines Pflichtteilsverzichts
eines Behinderten
Das OLG Köln hat entschieden, daß ein Testament, mit dem die Eltern ihr behindertes und durch den Sozialträger unterstütztes Kind auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil als Voreben und ein anderes Kind als Nacherben einsetzten, nicht sittenwidrig ist. Im gleichen Urteil entschied das Gericht, daß ein Pflichtteilsverzichtsvertrag, in dem das Kind noch zu Lebzeiten der Eltern diesen gegenüber auf seinen Pflichtteil verzichtet hat, selbst bei Bezug von Sozialleistungen nicht sittenwidrig ist. Das Gericht gibt gleichzeitig einen guten Überblick über den aktuellen Meinungsstand in diesen Streitfragen.
Quelle:
OLG Köln, Urteil vom 9.12.2009, Az. 2 U 46/09,
ZErb 2010, 56 (Revision zugelassen)
Kein Formzwang nach § 29 GBO bei Übertragung von Grundstücken aufgrund privatschriftlichen Testaments für die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Erklärt der Testamentsvollstrecker bei einer Erbauseinandersetzung die Auflassung für Nachlaßimmobilien, die an die einzelnen Erben aufgrund eines privatschriftlichen Testaments übertragen werden, so ist die Vorlage eines Erbscheines an das Grundbuchamt zur Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht erforderlich. Es genügt die Vorlage des privatschriftlichen Testaments. Dem Grundbuchamt ist es ohne Weiteres möglich, Zweifel an der Pflichtmäßigkeit des Testamentsvollstreckers im Wege freier Beweiswürdigung auszuräumen. Unentgeltlichkeit im Sinne des § 2205 S. 3 BGB i.V.m. § 29 GBO liegt nicht vor.
Quelle: OLG München, Beschluß vom 18.2.2010, Az. 34 Wx 9/10, NJW-Spezial 2010, 264
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