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Kanzlei Greber Roller
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Lotzbeckstr. 32 - 77933 Lahr Tel. 07821 - 954 710 Fax 07821 - 954 9988 |
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Industriestr. 63 - 79194 Gundelfingen Tel. 0761 - 5899 659 Fax 0761 - 556 4549 |
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Ziel Kosten Kontakt Impressum Links Start Erbrecht und Schenkung Allgemeine Rechtsberatung Steuerstrafrecht Allgemeine Steuerberatung
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Steuerhinterziehung Tax Fraud |
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Wir helfen
Ihnen bei steuerstrafrechtlichen Problemen, insbesondere
bei -
Durchsuchung
durch die Steuerfahndung -
Vertretung
gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Straf- und Bußgeldsachenstelle des
Finanzamts -
Begleitung
des parallelen Besteuerungsverfahrens beim Veranlagungsfinanzamt -
Verteidigung
im Steuerstrafverfahren (Einstellung, Strafbefehl, Gerichtsverhandlung) -
Selbstanzeige
(man wird straffrei) An dieser Stelle vorweg: Halten Sie sich mit j e g l i c h e n Aussagen gegenüber dem Finanzamt oder einem Fahnder zurück, bis Sie einen Steuerstrafverteidiger, einen Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater (wer am schnellsten erreichbar ist) kontaktiert haben! Und zwar egal, wie „brenzlig“ die Situation sich bisher entwickelt hat. Im Zweifel = Notfall beliebigen Rechtsanwalt oder Steuerberater aus dem Telefonbuch oder den gelben Seiten anrufen.
Weitere nützliche Hilfen zu Steuerstrafsachen und Selbstanzeige finden Sie hier.
Wir sind regional tätig und zwar geographisch in den Gebieten Freiburg (FR), Emmendingen (EM) und Offenburg (OG), also im Einzugsbereich des Finanzamts Freiburg-Land, bei dem die Steuerfahndungsstelle für mehrere Finanzämter angesiedelt ist.
Wir werden direkt für Sie als Steuerstrafverteidiger tätig und vertreten Sie in Steuerstrafsachen.
Falls gewünscht, beschränkt sich unsere Tätigkeit rein intern, etwa wenn Ihr bisheriger Rechtsanwalt oder Ihr bisheriger Steuerberater, für Sie weiterhin allein nach außen auftreten soll. Mandatsschutz ist für uns selbstverständlich.
Für Berufskollegen (Rechtsanwälte, Steuerberater) geben wir eine Zweitmeinung, vertreten im Team oder in eigener Zuständigkeit nach vorheriger Absprache. Mandatsschutz auch hier.
Vielfach kann ein Verfahren eingestellt oder durch Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung erledigt werden. Bei "gewichtigeren" Vorwürfen kann oft im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung eine allen Seiten (Steuerpflichtiger, Finanzamt, Staatsanwalt, Gericht) dienliche Lösung gefunden werden.
Möglicherweise sind die vorgeworfenen Taten bereits verjährt.
Im Rahmen eines Erstgespräches geben wir eine erste Einschätzung.
Wolfgang Greber, Rechtsanwalt Markus Roller, Steuerberater
Zu den Steuerhinterziehungskomplexen Coninvest Finanz AG und IFS Ltd (Schneeballsysteme) siehe hier -> Link.
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