Kanzlei Greber Roller

 

 

 

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Dienstmarke Steuerfahndung

 

 

 

Steuerhinterziehung

Tax Fraud

 

 

Vernehmungsmethoden (undatiertes Archivfoto)

 

 

 

 

 

 

 

Wir helfen Ihnen bei steuerstrafrechtlichen Problemen, insbesondere bei

 

 

-          Durchsuchung durch die Steuerfahndung

-          Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts

-          Begleitung des parallelen Besteuerungsverfahrens beim Veranlagungsfinanzamt

-          Verteidigung im Steuerstrafverfahren (Einstellung, Strafbefehl, Gerichtsverhandlung)

-          Selbstanzeige (man wird straffrei)

 

An dieser Stelle vorweg: Halten Sie sich mit j e g l i c h e n Aussagen gegenüber dem Finanzamt oder einem Fahnder zurück, bis Sie einen Steuerstrafverteidiger, einen Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater (wer am schnellsten erreichbar ist) kontaktiert haben! Und zwar egal, wie „brenzlig“ die Situation sich bisher entwickelt hat. Im Zweifel = Notfall beliebigen Rechtsanwalt oder Steuerberater aus dem Telefonbuch oder den gelben Seiten anrufen.

 

 

Weitere nützliche Hilfen zu Steuerstrafsachen und Selbstanzeige finden Sie hier.

 

 

Anonymer Halter eines Schwarzgeldschweins vor dem Gebäude der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Freiburg-Land in der Waldkircher Str. 55

 

Wir sind regional tätig und zwar geographisch in den Gebieten Freiburg (FR), Emmendingen (EM) und Offenburg (OG), also im Einzugsbereich des Finanzamts Freiburg-Land, bei dem die Steuerfahndungsstelle für mehrere Finanzämter angesiedelt ist.

 

 

Wir werden direkt für Sie als Steuerstrafverteidiger tätig und vertreten Sie in Steuerstrafsachen.

 

Falls gewünscht, beschränkt sich unsere Tätigkeit rein intern, etwa wenn Ihr bisheriger Rechtsanwalt oder Ihr bisheriger Steuerberater, für Sie weiterhin allein nach außen auftreten soll. Mandatsschutz ist für uns selbstverständlich.

 

Für Berufskollegen (Rechtsanwälte, Steuerberater) geben wir eine Zweitmeinung, vertreten im Team oder in eigener Zuständigkeit nach vorheriger Absprache. Mandatsschutz auch hier.

 

Vielfach kann ein Verfahren eingestellt oder durch Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung erledigt werden. Bei "gewichtigeren" Vorwürfen kann oft im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung eine allen Seiten (Steuerpflichtiger, Finanzamt, Staatsanwalt, Gericht) dienliche Lösung gefunden werden. 

 

Möglicherweise sind die vorgeworfenen Taten bereits verjährt.

 

Im Rahmen eines Erstgespräches geben wir eine erste Einschätzung.

 

 

 

Wolfgang Greber, Rechtsanwalt

Markus Roller, Steuerberater

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den Steuerhinterziehungskomplexen Coninvest Finanz AG und IFS Ltd (Schneeballsysteme) siehe hier -> Link.