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Kanzlei Greber Lahr Wolfgang Greber Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Lotzbeckstr. 32 - 77933 Lahr Tel. 07821 - 954 710 Fax 07821 - 954 9988 |
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Höchste Rechtssicherheit
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Herzlich willkommen! |
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Praktischer Ablauf |
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Schön, daß Sie diese Seite gefunden haben. Im Rahmen meiner Tätigkeit erhalten Sie Rat und Hilfe auf den Gebieten des Erbrechts und der Schenkung. 1. Testamente Erstellung rechtssicherer Testamente als Einzeltestament, Ehegattentestament, Patchwork-Familie. Bereits hier werden die entscheidenden Weichen gestellt! 2. Pflichtteile Durchsetzung, Geltendmachung, Vermeidung und Abwehr 3. Erbengemeinschaft Vertretung und Beratung des Miterben bei der Auflösung von Erbengemeinschaften 4. Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgung des längerlebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten unter Vermeidung der Abwanderung des Vermögens bei neuer Liaison, Mein-Kind-Dein-Kind-Unser-Kind-Lösungen 5. Behinderte Erben, insolvente Erben Vermeidung des Zugriffs des Sozialträgers oder von Gläubigern auf das ererbte Vermögen 6. Problemkinder, Schwiegerkinder Weitestgehende Abschirmung des Vermögens gegenüber Problemkindern und Schwiegerkindern, vorausschauende Entwertung von Pflichtteilsansprüchen 7. Vorweggenommene Erbfolge Rechtssichere Weitergabe des Vermögens zu Lebzeiten im Rahmen einer Schenkung, ggf. unter Anrechnung auf Erbteil, Pflichtteil oder Übernahme von Pflegeverpflichtungen, Wohnrecht und Nießbrauch 8. Nachlaßgericht Erbscheinsantrag und Vertretung im Erbscheinsverfahren 9. LandgerichtVertretung in erbrechtlichen Verfahren wie Erbauseinandersetzung und Feststellung der Erbenstellung 10. Amtsgericht Vertretung bei Teilungsversteigerung von Nachlaßgrundstücken 11. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vollumfängliche rechtssichere Vorsorgevollmacht für den Pflege- und Krankheitsfall, Betreuungsverfügung 12. Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung Vollstreckung und Durchsetzung des letzten Willens auf Wunsch des Erblassers, Nachlaßverwaltung 13. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall Umgehung des Erbrechts und seiner strengen Vorschriften durch Vertrag zugunsten Dritter 14. Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer Steuererklärungen, Bedarfswerte (Immobilienbewertung), Mehrfach-Schenkungen Link zum Buch: Wolfgang Greber, Schenken und Vererben - leicht gemacht!, 10. Auflage 2017 (mit spannenden Fällen, praktischen Beispielen und sehr vielen Mustervorlagen) |
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Sie haben eine Frage oder ein Problem? Vereinbaren Sie einen Termin. Die Kosten eine Erstberatung betragen i.d.R. 190 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Erstberatung umfaßt eine pauschale Beratung unabhängig von der zeitlichen Dauer. Im Rahmen der Erstberatung wird der Sachverhalt festgestellt und geklärt, was zu tun ist. Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung - manche auch darüber hinaus. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter an!
Hinweise Erlauben Sie mir aufgrund langjähriger Erfahrung die Hinweise: Früher ist besser. Rechtssicherheit im Vorfeld spart (viel!) Geld und Nerven. Gleiches gilt für eine kompetente Vertretung und Beratung zur Begrenzung des Schadens, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Keiner befaßt sich gerne mit unangenehmen Themen wie Tod, Krankeit oder Familienstreit. Das Schicksal kann Ihnen der Autor dieser Zeilen nicht abnehmen. Er hilft Ihnen jedoch darüber hinaus, Glück, Zufriedenheit und Harmonie für Sie und Ihre Familie zu finden. Sie steigern so Ihre Lebensqualität und Ihr Wohlbefinden ganz erheblich und dauerhaft. Die Inanspruchnahme kompetenter Hilfe schafft Erleichterung und gibt Sicherheit und Zuversicht.
Anfahrt Die Kanzlei befindet sich in Lahr zwischen Innenstadt und B3. Im Falle einer Behinderung oder bei Krankheit ist auf Wunsch ein Hausbesuch zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim möglich.
Vortrag Sie können den Autor bei einem interessanten Vortrag persönlich kennenlernen und ihm interessante Fragen stellen. Am 13.11.2018 findet der Vortrag um 18.30 Uhr bei der Stadt Offenburg im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt statt.Thema: Vorsorgevollmacht Anmeldung direkt bei der Stadt Offenburg, Seniorenbüro unter 0781 82 2222
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